Handel
Online Handel: China ändert Steuerbestimmungen beim Import
Seit 8. April 2016 gelten in China neue Steuerregeln im Bereich Online-Handel/Warenimport: die so genannte „Paketsteuer“, die bislang als Extra-Steuer abgeführt werden musste, wurde nun abgeschafft.
Die Änderung in den Steuerbestimmungen wurde bereits im März 2016 angekündigt, mit Anfang April ist die Regelung nun in Kraft getreten. In der Praxis bedeutet die neue Steuerregelung folgendes: die Paketsteuer auf Importe, die online verkauft werden, ist nicht mehr fällig. Stattdessen unterliegen Online-Importe nun denselben Bestimmungen wie herkömmliche Importe. Ziel dieser Politik ist es, den Online-Handel zu fördern. Schließlich konnte man in den letzten Jahren in diesem Bereich ein stetiges Wachstum verzeichnen. Laut Berechnungen der Mintel Group Ltd. beträgt der Anteil des Online-Handels von Import-Ware am gesamten Handel in China mittlerweile bereits 17%.
Für den chinesischen Konsumenten ergibt sich durch die Änderung eine deutliche Vergünstigung bei Kosmetikprodukten. Man geht davon aus, dass die Umsatzzahlen in den nächsten Monaten steigen werden, da sich Importe aus dem Kosmetiksegment in China größter Beliebtheit erfreuen. Lebensmittel und klassische Babyprodukte wie beispielsweise Windeln werden vermutlich teurer, da sie derzeit ohnehin sehr niedrigen Steuersätzen unterliegen. Umsatzrückgänge sind in diesem Segment dennoch nicht zu erwarten. In den letzten Jahren zeigten die Konsumenten nämlich eine hohe Bereitschaft für Produkte, die sie als qualitativ hochwertig einschätzen, mehr zu bezahlen.