Produkte

"My friend Cayla" als potentielles Spionagegerät eingestuft

Die deutsche Bundesnetzagentur hat den Verkauf der Spielzeugpuppe „My friend Cayla“ mit sofortiger Wirkung gestoppt. Da die Puppe ein Sicherheitsrisiko darstelle, werden Eltern nun aufgefordert, das Spielzeug aus dem Kinderzimmer zu entfernen oder es zu zerstören.

Bei Cayla handelt es sich nicht um eine gewöhnliche Puppe, sie ist ein smartes Spielzeug. Kinder können ihr Fragen stellen oder sich mit ihr unterhalten. Außerdem können sie gemeinsam mit Cayla spielen – passende Spiele werden in der zugehörigen App (kompatibel mit Tablets und Smartphones) bereit gestellt. Um den Hals trägt Cayla eine spezielle Kette, die leuchten soll, wenn die Puppe aufnahmebereit ist. Im Inneren der Puppe befindet sich jede Menge Technologie und ein Mikrofon. Die Verbindung zwischen der App und der Puppe wird mit Hilfe von Bluetooth hergestellt. In einer Aussendung der Bundesnetzagentur heißt es: „Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug. Die Puppe Cayla ist verboten in Deutschland“. Gerade bei Kinderspielzeug spiele Datenschutz eine große Rolle, die Privatsphäre von Kindern sei ein besonders sensibler Bereich, so die Bundesnetzagentur.

Bei der Bundesnetzagentur geht man nun davon aus, dass Eltern das Sicherheitsrisiko der Puppe ähnlich einschätzen und sie daher außer Reichweite der Kinder aufbewahren. Verwaltungsverfahren gegen Eltern, deren Kinder auch weiterhin mit der Puppe Cayla spielen, stehen derzeit nicht zur Debatte.

Auch der Hersteller Vivid äußerte sich zum Sachverhalt nach Anfrage diverser Medien. Die Anschuldigung der Bundesnetzagentur sieht man als nicht gerechtfertigt an. Es ist davon auszugehen, dass eine Überprüfung rechtlicher Schritte folgen wird. Eine offizielle Stellungnahme vom Hersteller gibt es bis dato nicht.

Die Aussendung der deutschen Bundesnetzagentur im Wortlaut: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/14012017_cayla.html

Zurück